Teichordnung:

  1. Pro Fischer sind nach Absprache maximal zwei Angelruten erlaubt.
  2. Für alle Fischarten sind nur Einfachhaken ohne Widerhaken (Schonhaken) gestattet.
  3. Beim Fischen auf Stör und Karpfen sind ausschließlich monofile Schnüre mit einem Mindestdurchmesser von 0,35 mm erlaubt. Die Hakengröße sollte etwa 6er sein, und die Vorfachlänge darf maximal 10 cm betragen. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, ein Bußgeld zu erheben oder einen Verweis vom Angelteich auszusprechen.
  4. Störe und Karpfen dürfen nur mit einem Kescher auf einer nassen Abhakmatte gelandet und ebenso schonend wieder ins Wasser zurückgesetzt werden.
  5. Köderfische (lebend oder tot) aus fremden Gewässern sowie Krebse, Shrimps und Ähnliches sind nicht erlaubt.
  6. Das Anfüttern der Fische ist nicht gestattet.
  7. Desinfektionsmittel sollte mitgeführt werden. Verletzte Tiere sind dem Betreiber umgehend zu melden. Andernfalls ist das Desinfektionsmittel kostenlos beim Betreiber erhältlich.
  8. Jeder Fischer ist verpflichtet, auf Fischfrevel (Diebstahl) und artgerechte Behandlung zu achten und Verstöße dem Betreiber zu melden.
  9. Jeder Fischer und Besucher betritt das Gelände auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.
  10. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, falscher Hakengröße oder Vorfachlängen sowie der Nutzung von Widerhaken ist mit dem Verlust der Tageskarte und einem Bußgeld zu rechnen.
  11. Die Teichanlage ist sauber zu halten. Sämtlicher Unrat (Müll) muss mitgenommen werden!